- Bijsluiter - Vonnis Duits - Groenendaal & van Krijl - Gerechtsdeurwaarders

Ihnen wurde ein Urteil zugestellt

Sie haben soeben vom Gerichtsvollzieher ein Urteil erhalten. Der Gerichtsvollzieher hat Ihnen das Urteil „zugestellt". Das Gericht hat Sie mit dem Urteil zu einer Zahlung verurteilt. Möglicherweise hat Ihnen der Richter weitere Verpflichtungen oder Verbote auferlegt. Zweck der Aushändigung des Urteils durch den Gerichtsvollzieher ist es, Sie über das Urteil und die darin enthaltene Verurteilung in Kenntnis zu setzen. Ferner werden Sie vom Gerichtsvollzieher aufgefordert (d.h. es wird „angeordnet"), dieser Verurteilung zu entsprechen.

Wenn Sie das Urteil des Gerichts und der Anordnung des Gerichtsvollziehers nicht freiwillig nachkommen, bietet das Gesetz Ihrem Gläubiger die Option, die Verurteilung zwangsweise durchzusetzen. Wenn es sich um eine Geldschuld handelt, kann zum Beispiel Ihr Einkommen oder Ihr Eigentum beschlagnahmt werden. Eventuell sind Sie mit der Verurteilung nicht einverstanden. Das hängt davon ab, ob Sie vor Gericht erschienen sind oder ob Sie gegen das Urteil Berufung einlegen können.

1 Einspruch: Wenn Sie nicht vor Gericht erschienen sind, handelt es sich um ein so genanntes Versäumnisurteil. Dagegen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einspruch einlegen. Dazu müssen Sie Ihrerseits den Gläubiger vorladen lassen. Die Erstellung einer Vorladung ist kompliziert; daher ist es ratsam, erforderlichenfalls juristischen Beistand zu suchen. Beachten Sie, dass die Frist für einen Einspruch grundsätzlich vier Wochen beträgt, nachdem Sie das Urteil persönlich entgegengenommen haben oder angegeben haben, über das Urteil oder die sich daraus ergebenden Maßnahmen informiert zu sein. Warten Sie also nicht zu lang.

HINWEIS: Wenn es noch andere Mitbeklagte gab und einer dieser Mitbeklagten vor Gericht erschienen ist, dann handelt es sich bei dem Urteil nicht um ein Versäumnisurteil, sondern ein in einem kontradiktorischen Verfahren erlassenes Urteil (siehe unten). 2 Berufung: Wenn Sie vor Gericht erschienen sind, handelt es sich um ein in einem kontradiktorischen Verfahren erlassenes Urteil.

Sie können gegen dieses Urteil unter bestimmten Voraussetzungen Berufung einlegen, wenn die Forderung, des Klägers (also nicht notwendigerweise der Betrag, den das Gericht letztendlich festlegt) sich auf über 1.750,- € beläuft. Um Berufung einlegen zu können, müssen Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Die Frist für eine Berufung beträgt grundsätzlich drei Monate nach dem Tag, an dem das
Gericht das Urteil verkündet hat.

Hinweis: Die meisten Urteile werden vom Gericht als „vorläufig vollstreckbar" verkündet. Das bedeutet, dass der Gläubiger das Urteil durchsetzen kann, z.B. durch Pfändung, obwohl Sie Einspruch oder Berufung eingelegt haben. Der Gläubiger braucht das Ergebnis Ihres Einspruchs bzw. Ihrer Berufung nicht abzuwarten. Das bedeutet natürlich, dass Sie vom Gläubiger die Rückzahlung fordern können, wenn Sie schließlich Recht bekommen und das Urteil vom Gericht für nichtig erklärt wird.

Es ist ratsam, bei der Rechtsberatungsstelle (www.juridischloket.nl) oder bei einem Rechtsanwalt bzw. einem anderen Rechtsberater juristischen Rat einzuholen. Nehmen Sie Kontakt zum Gerichtsvollzieher auf, um sich über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren.

Der Gerichtsvollzieher

Hinweis: Dieses Informationsblatt wurde vom Berufsverband der niederländischen Gerichtsvollzieher erstellt
und bietet allgemeine Informationen zur amtlichen Mitteilung, die Sie erhalten haben. Da es sich nur um
allgemeine Informationen handelt, können aus diesem Dokument keine Rechte hergeleitet werden.